Teil 3: Prozessorientierte Kriterien
Teil 3: Prozessorientierte Kriterien
Kriterium 5: Integration
- Curriculare Integration: Ist die Integration in das fachliche Curriculum konkret erfolgt bzw. ist dies ausdrücklich geplant? (Nachweise: z. B. Schreiben des Institutsvorstandes, Studienplan, ...)
- Breite der Studiengänge: In wie viele und welche Studiengänge ist das Produkt integriert?
- Studienplan: Wie erfolgt die Integration in den Studienplan (Fächer, Bezug zu den Zielen gemäß Kriterium 4, Bezug zu den Bereichen der Bologna-Reform)?
- ECTS-Kompatibilität: Ist eine ECTS-Bepunktung ausgewiesen und in welchen Studiengängen?
- Prüfungsrelevanz: Welcher Bezug besteht zu den Prüfungselementen? D.h. wie wird der Inhalt des Produkts in akademischen Prüfungen berücksichtigt?
Kriterium 6: Methodische und didaktische Übertragbarkeit
Übertragbarkeit in der Hochschullehre bedeutet, dass ein Projekt bzw. dessen Ergebnisse auch in anderen Studienfächern, Fachrichtungen, Hochschulen eingesetzt wird/werden kann.
- Einsatz an anderen Hochschulen: Wird das Projekt auch an anderen Bildungseinrichtungen im Hochschulwesen eingesetzt oder ist dort möglicherweise einsetzbar?
- Standards: Werden einschlägige Standards (Metadaten, LOM, SCORM) befolgt?
- Interoperabilität: Wie wird Interoperabilität (Unabhängigkeit von verwendeter Hardware, Betriebssystemen, Netzwerktechnologie) gesichert?
- Transfermaßnahmen: Gibt es besondere Maßnahmen/Aktivitäten (z.B. Hinweise für Anpassungen, zur Nutzung, Erfahrungen, Beispielszenarien), um die Übertragung zu befördern?
Kriterium 7: Diversität
Wie werden die nach verschiedenen Kriterien wie z.B. fachliches Interesse, Selbsteinschätzung, kultureller/ sprachlicher Hintergrund, Lernverhalten oder Lernkonstellation differenzierten Gruppen berücksichtigt und entsprechende Angebote erstellt (adressatenorientierte Adaptivität)?
- Sprache/Kulturen: Durch welche Maßnahmen werden kulturelle Diversität und Unterschiede in der Sprache berücksichtigt?
- Gendersensivität: Durch welche Maßnahmen wird eine Gender gerechte Gestaltung unterstützt? Wie werden in dem Projekt die Arbeits-, Lehr- und Lernweisen von Frauen und Männern und das Geschlechterverhältnis berücksichtigt?
Kriterium 8: Nachhaltigkeit
Als nachhaltig kann man ein Medienprojekt definieren, wenn aus dem Pilotprojekt reguläre Prozesse oder Strukturen wurden oder werden. Als Indizien dafür können herangezogen werden:
- Langfristige Finanzierung: Ist eine Finanzierung der laufenden Betriebskosten und Wartungskosten gesichert?
- Kritische Masse: Ist eine kritische Masse an Lehrenden (und Lernenden) erreicht worden - oder ist das Projekt noch im Pionierstatus, der von Einzelkämpfer/innen getragen wird?
- Bewältigung von Fluktuation: Lebt das Projekt weiter, auch wenn die involvierten Entwickler/innen ausscheiden?
- Nutzen: Wurden und werden Nutzeffekte gemessen und explizit kommuniziert? (didaktische, finanzielle, qualitative, ...).
Kriterium 9: Qualitätsmanagement
- Qualitätsstandards: Werden Qualitätsstandards gesetzt?
- Qualitätsmethoden: Welche Form/Methode der Evaluation wird verwendet oder soll in Zukunft eingesetzt werden? Werden die Interessen der Studierenden ermittelt und berücksichtigt?
- Qualitätsentwicklung: Sind Maßnahmen der systematischen Qualitätssicherung daraufhin eingesetzt worden?
- Qualitätssystem: Wird das Qualitätsmanagement-System laufend überprüft und überarbeitet?