Beispiele  
       
     
     

Die Operationalisierung der Bewertungskriterien bleibt dem wissenschaftlichen Beirat bzw. der Jury vorbehalten.

Hinweis: Gutachter/innen und Jury sind eigenständig in ihrer Beurteilung. Hier werden nur Beispiele angeführt.



Beispiel 1        Beispiel 2

 

Beispiel 2:

Übertragbarkeit - Kann das Projekt auch auf andere Fächer, Hochschulen übertragen werden?

Übertragbarkeit in der Hochschullehre bedeutet, dass ein Projekt auch in anderen Studienfächern, Fachrichtungen, Hochschulen eingesetzt wird / werden kann. Die Gutachter/innen bewerten die Einreichungen unterschiedlich, wenn sie nur in einem Institut bzw. in einer Hochschule bzw. wenn sie überregional einsetzbar sind.
 
 
 
Mögliche Angabe Beurteilung
Es ist kaum eine Übertragung möglich. Kriterium der Übertragbarkeit ist nicht erfüllt (Minuspunkt).
Es liegt eine Interessenserklärung eines anderen Institutes vor, das Projekt im nächsten Studiensemester einzusetzen. Dies stellt eine vage Zusage dar, die Übertragbarkeit ist aber noch nicht vollständig gegeben (neutral).
Das Projekt wurde bereits in ... erfolgreich übertragen und seit ... eingesetzt. Es fand bereits eine konkrete Übertragung statt. Das Kriterium der Übertragbarkeit ist erfüllt (Pluspunkt).

 

Analog kann dieses Verfahren auch für weitere Kriterien angewandt werden, z. B. für Implementierung / org. Eingliederung, Alltagstauglichkeit, Qualitätssicherung und -kontrolle usw.

       
    zurück zum Anfang dieser Seite