| Beispiele | ||||||||||||||
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Die Operationalisierung der Bewertungskriterien bleibt dem wissenschaftlichen Beirat bzw. der Jury vorbehalten. Hinweis: Gutachter/innen und Jury sind eigenständig in ihrer Beurteilung. Hier werden nur Beispiele angeführt.
Beispiel 2: Übertragbarkeit - Kann das Projekt auch auf andere Fächer, Hochschulen übertragen werden? Übertragbarkeit in der Hochschullehre bedeutet, dass ein Projekt
auch in anderen Studienfächern, Fachrichtungen, Hochschulen eingesetzt
wird / werden kann. Die Gutachter/innen bewerten die Einreichungen unterschiedlich,
wenn sie nur in einem Institut bzw. in einer Hochschule bzw. wenn sie
überregional einsetzbar sind.
Analog kann dieses Verfahren auch für weitere Kriterien angewandt werden, z. B. für Implementierung / org. Eingliederung, Alltagstauglichkeit, Qualitätssicherung und -kontrolle usw. |
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